Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat (PGR) setzt sich aus gewählten, vom Pfarrer berufenen sowie aufgrund ihrer Funktion fixen Mitgliedern zusammen. Er umfasst bei uns in Steinakirchen 30 Personen und wird alle fünf Jahre im Rahmen der Pfarrgemeinderatswahl neu zusammengestellt.

Zusammen mit dem Pfarrer trägt der Pfarrgemeinderat Verantwortung für das Leben und die Entwicklung der Pfarrgemeinde. Der Pfarrgemeinderat von Steinakirchen trifft sich fünf Mal im Jahr zu einer Sitzung und berät was zu tun ist, legt Ziele und Prioritäten fest, plant und beschließt die dazu erforderlichen Maßnahmen, sorgt für deren Durchführung und überprüft diese.

Der Pfarrgemeinderat macht jedoch nicht alles selbst. Eine Pfarre lebt von der Vielfalt und dem Engagement aller. Jeder Christ ist aufgrund von Taufe und Firmung zur Mitarbeit in der Pfarre aufgerufen.